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Arztbesuche

Arztbesuche während der Arbeitszeit
Es gilt: Arztbesuche sollen grundsätzlich in der Freizeit erfolgen. Ausnahmen sind möglich bei :
· Bei akuten Schmerzen
· Wenn der Arzt nur während der Arbeitszeit zu erreichen ist (das ist oft bei Fachärzten so)
· Sonstige unabdingbare Gründe
Die Notwendigkeit ist vom Arzt zu bescheinigen, viele Ärzte haben hierfür Vordrucke.
Wenn solch eine Bescheinigung vorliegt, hat dies keine Auswirkungen auf die Arbeitszeit
(Minusstunden).Es gilt §53 Abs. 1 Ziffer 7 KDO (Arbeitsbefreiung)
Wie fast überall gilt auch hier: Die Verhältnismäßigkeit beachten.
Ausschlussfrist
· Merkblatt zur Ausschlussfrist (§ 71 KDO)
Auszubildenden und Praktikanten
· 540 Ausbildungs- und Praktikantenordnung EKHN (AP

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