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BEM - Betriebliches Wiedereingliederungmanagement

§ 84 Abs. 2 SGB IX

 

Was ist ein BEM Gespräch?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach dem Gesetz verpflichtet, ein BEM Gespräch zu führen.

Der Arbeitgeber lädt den betroffenen Mitarbeitenden zu einem BEM-Gespräch ein und informiert die MAV darüber.

Die MAV wacht darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Der Mitarbeitende kann ohne das ihm Nachteile entstehen, das Gespräch ablehnen oder zu einem späteren Zeitpunkt führen. 

 

Inhalte des ersten Kontaktgesprächs

Der Mitarbeitende wird:

  • Über den Zweck des Gesprächs informiert
  • Die Möglichkeiten des BEM werden aufgezeigt
  • Wünsche und Befürchtungen des Mitarbeitenden werden besprochen
  • Etwaige betriebliche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit werden erörtert
  • Mögliche Leistungen oder Hilfen zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit und der Erhaltung des Arbeitsplatzes werden beraten
  • Es werden geeignete Personen zu einem weiteren Gespräch hinzugezogen wie z.B. ein Betriebsarzt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertreter der Krankenkasse, Fachkraft des    Integrationsamtes usw. 

Inhalte eines Folgegesprächs

  • Krankheitsbedingte Einschränkungen ermitteln
  • In Betracht kommende Maßnahmen für einen leidensgerechten Arbeitsplatz erwägen
  • Ziele und Vorstellungen des Mitarbeitenden im Zusammenhang mit den Erfahrungen am Arbeitsplatz einbringen
  • Betrieblichen Möglichkeiten und Eingliederung prüfen
  • Plan erstellen für das weitere Vorgehen 

Teilnehmende Personen am BEM

  • Betroffener Mitarbeitende
  • Mitglied des Trägers
  • Ein Mitglied der MAV, sofern der Beschäftigte einverstanden ist
  • Auf Wunsch eine Vertrauensperson
  • Weitere Personen zur Verbesserung der Situation 

Ziele des BEM

  • Die Gesundheit wird wiederhergestellt und langfristig erhalten
  • Der Träger bietet seine Fürsorge und Hilfe an
  • Es wird für den Verbleib im Erwerbsleben und damit für eine existentielle Sicherheit gesorgt
  • Mögliche gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz werden identifiziert und entsprechende Verbesserungen der Arbeitssituation können eingeleitet werden 

Maßnahmen zur Wiedereingliederung

  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Technische Umrüstung des Arbeitsplatzes
  • Veränderung in der Arbeitsorganisation
  • Veränderung der Arbeitsumgebung
  • Veränderung Arbeitszeitgestaltung
  • Veränderung der Arbeitsinhalte
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Medizinische Rehabilitation
  • Unterstützende pädagogische oder psychologische Maßnahmen, z.B. Coaching oder Supervision

 

Ansprechpartner

MAV Kronberg

Gustav-Adolf-Straße 4

65779 Kelkheim

Telefon: 06195-724700

Email: mav.dekanat.kronberg@ekhn.de

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