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Herzlich willkommen auf der Homepage der Mitarbeitervertretung im Dekanat Kronberg

Dekanat Kronberg
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MAV Kronberg

Nora Hechler

Deutlich mehr Entgelt in der EKHN 2025

Arbeitsrechtliche Kommission beschließt Lohn-Plus und Reformationstag als arbeitsfreien Tag in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat sich auf einen neuen Entgeltabschluss geeinigt, der deutliche Verbesserungen für die rund 18.500 Mitarbeitenden im Angestelltenverhältnis mit sich bringt. Der Vertretenden des Verbands kirchlicher Mitarbeiter und der Kirchenleitung einigten sich auf eine Gehaltserhöhung um 4,9 Prozent zum 1. Oktober 2025. Damit wird der Einsatz der Beschäftigten in herausfordernden Zeiten nachhaltig gewürdigt. Die Laufzeit ist bis zum 31. März 2027 vereinbart.

Zusätzlich zu dieser prozentualen Anpassung erhalten alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Juni, Juli, August und September 2025 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Teilzeitkräfte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Diese Regelung stärkt insbesondere in der Übergangszeit bis zur Gehaltserhöhung die finanzielle Situation der Beschäftigten.

Der Reformationstag wird ab 2025 dauerhaft als arbeitsfreier Tag eingeführt, was die kirchliche Identität weiter stärkt und den Mitarbeitenden mehr Raum für Besinnung und Erholung bietet.

Auch die Auszubildenden profitieren von dem neuen Tarifabschluss: Ab dem 1. Oktober 2025 steigen ihre Ausbildungsvergütungen um monatlich 150 Euro. Damit setzt die EKHN ein klares Zeichen für die Attraktivität der Ausbildung in kirchlichen Berufen.

Ein zentrales Element bleibt erhalten: Die Altersversorgung in der EZVK (Evangelische Zusatzversorgungskasse) bleibt auch künftig vollständig arbeitgeberfinanziert. Die EKHN bekräftigt damit ihr langfristiges Bekenntnis zur sozialen Absicherung ihrer Beschäftigten im Ruhestand.

Mit diesem Abschluss stärkt die EKHN die Motivation ihrer Mitarbeitenden, setzt wichtige soziale Signale und gestaltet attraktive Rahmenbedingungen im kirchlichen Arbeitsumfeld.

Martin Schnelle, stellvertretender Vorsitzender der ARK und Vertreter der Dienstnehmerseite, zeigt sich zufrieden, dass nach schwierigen Verhandlungen am Ende ein für beide Seiten vertretbares Gesamtpaket erreicht wurde. Es ist gelungen, trotz rückläufiger Kirchensteuereinnahmen für die Kolleginnen und Kollegen spürbare Verbesserungen zu erreichen und damit die Attraktivität der EKHN als Arbeitgeber zu stärken.“

Jens Böhm, Personaldezernent der EKHN, betont, dass der Abschluss sich im Rahmen der derzeitigen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bewegt. Er sei ein wichtiges Signal und gewährleiste, dass die EKHN auch weiterhin auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleibt. Gleichzeitig weist er aber auch auf die Herausforderung hin, dass steigende Personalaufwendungen bei zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen wieder aufgefangen werden müssen. Dazu zähle auch die Reduktion von Stellen. Dieser Prozess sei für die EKHN „herausfordernd aber notwendig“, soll aber durch die anstehenden Ruhestandseintritte umgesetzt werden.   

Mitarbeitende in der EKHN
Die neuen Regelungen gelten für 18.500 Mitarbeitende. Die EKHN beschäftigt unter anderem im Angestelltenverhältnis annähernd 6.000 pädagogische Fachkräfte beziehungsweise Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.500 Mitarbeitende in Sekretariaten, 300 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen sowie knapp 1.000 Personen im Hauswirtschafts- und Reinigungsdienst. Für die aktuell rund 1.300 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund.

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Arbeitgeber der EKHN sowie Arbeitnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM – vkm-hnkw.de) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

Über die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Zum Gebiet der EKHN gehören weite Teile von Mittel- und Südhessen mit dem Rhein-Main-Gebiet sowie ein Teil von Rheinland-Pfalz inklusive Mainz. Die EKHN zählt rund 1,3 Millionen Mitglieder. Kirchenpräsidentin ist Prof. Dr. Christiane Tietz, Präses der Kirchensynode ist Dr. Birgit Pfeiffer. Wie alle evangelischen Kirchen ist die EKHN getragen nicht nur vom Engagement der rund 20.000 Hauptamtlichen, sondern vor allem von den fast 60.000 Ehrenamtlichen, die sich in Kirchenvorständen, in der Gemeindearbeit und in spezialisierten Funktionen wie der Notfallseelsorge engagieren. Zur EKHN gehören zahlreiche Einrichtungen wie beispielsweise rund 600 Kindertagesstätten. Das evangelische Sozial- und Gesundheitswesen ist darüber hinaus u.a. in der Regionalen Diakonie in Hessen und Nassau organisiert, einer 100prozentigen Tochtergesellschaft der EKHN. Die EKHN hat lutherische und reformierte, liberale und pietistische Traditionen. Diese geistliche und gesellschaftliche Vielfalt gibt der EKHN ihr besonderes Profil. Weitere Informationen gibt es unter 
https://www.ekhn.de/ueber-uns.

Die Pressemeldung gibt es auch unter ekhn.de

Die Meldung des VKM findet sich unter vkm-hnkw.de.

 

Mitarbeitervertretung im Dekanat Kronberg

 

Dorel Schiel, Vorsitzende

 

 

Frauke Bannick, Stellvertretende Vorsitzende

Marek Kasinski

Tanja Krämer

Sigrun Peckelsen

Sonja Schneider

Andreas Valbert

Annette Volkmer

 

MAV Vollversammlung 2025

SAVE THE DATE

AM 5. JUNI 2025 UM 15.00 UHR

IN DER EV. KIRCHENGEMEINDE KRIFTEL

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

herzliche Einladung zu unserer Mitarbeitervollversammlung am 5. Juni 2025 in der Ev. Kirchengemeinde Kriftel.

In diesem Jahr möchten wir Euch umfassend über das Thema BEM (Betriebliches Wiedereingliederungs Management) informieren. Wir haben den Fachanwalt Herr Gippert als Referent dazu eingeladen.

TEILVERSAMMLUNGEN 2025

DIE BERUFSBEZOGENEN TEILVERSAMMLUNGEN FINDEN IM

ZWEITEN HALBJAHR 2025 STATT.

EINLADUNGEN UND TERMINE FOLGEN.

 

 

Aktuelles

28.09.2024 red

Synode hat gewählt: Christiane Tietz wird neue Kirchenpräsidentin

In einer Sondersitzung hat die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) heute die aus Frankfurt stammende Theologin Christiane Tietz zur neuen Kirchenpräsidentin gewählt. Sie wird auf Volker Jung folgen und das Amt am 1. Februar 2025 übernehmen.

18.09.2024 red

Neuausrichtung der Verwaltung: Erste Ergebnisse

Das Projekt QT5 – Verwaltungsentwicklung in der EKHN schreitet voran. Erste Zwischenergebnisse wurden in Workshops erarbeitet und stellen den Grundstein für eine umfassende Neuausrichtung der Verwaltung dar. Ziel ist es, die Verwaltung an den aktuellen Bedürfnissen der Nachbarschaftsräume auszurichten und die Selbstverwaltung vor Ort zu stärken.

23.05.2024 FW

GMAV WAHL 2024

Die neu gewählte GMAV

 

gestern am 16.05.2024 wurden in der Kirchenverwaltung in Darmstadt die neuen Mitglieder der GMAV gewählt. Aus 12 Kandidat*innen wählten die Vertreter*innen der einzelnen MAVen aus der EKHN ihre 7 Kolleg*innen für die Gesamtmitarbeitervertretung.

Namentlich sind dies: (von links nach rechts)

Michael Schweitzer – Cornelia Schäfer – Lea Kleine-Wilde – Frauke Bannick – Andrea Klem – Ebba Röhrig – Horstt Pötzl

 

In der konstituierenden Sitzung am 21.05.2024 wurden als Vorsitzende gewählt:

Horst Pötzl – Vorsitzender

Andrea Klem – Stellvertretende Vorsitzende

 

11.01.2023 FW

Arbeitsrecht aktuell: Resturlaub über Jahre sammeln?

Eigentlich verfallen Urlaubstage, wenn sie nicht im jeweiligen Kalenderjahr wahrgenommen werden. Ausnahmen können jedoch arbeitsvertraglich gewährt werden, wie dies das Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auch vorsieht: www.kirchenrecht-ekhn.de/document/20497

 

 

Allerdings genügt der allgemeine Hinweis auf Fristen zum Verfall des Urlaubs aus dem vorherigen Jahr nicht mehr uneingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2022 entschieden, dass der Hinweis auf den Resturlaub individualisiert sein muss. Ein allgemeiner Satz im Arbeitsvertrag reicht nicht. Es muss zum Beispiel klar sein, wie viel Urlaub noch offen ist und, dass er verfällt, wenn er nicht beansprucht wird. Ansonsten kann es sein, dass auch Urlaubsansprüche nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren noch bestehen bleiben könnten

 

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