Herzlich willkommen auf der Homepage der Mitarbeitervertretung im Dekanat Kronberg
Mitarbeitervollversammlung
SAVE THE DATE
Mitarbeitervollversammlung
Am Donnerstag, 13. Juni 2024
um 16.00 Uhr
in der Ev. Kindertagesstätte in Flörsheim
THEMEN:
Vorstellung der neugewählten MAV
Informationen zu EKHN 2030
Informationen zum Familienbudget
MAV Kronberg
Die neue Mitarbeitervertetung stellt sich vor:
Dorel Schiel, Vorsitzende
Frauke Bannick, Stellvertretende Vorsitzende
Marek Kasinsiki
Tanja Krämer
Sigrun Peckelsen
Sonja Schneider
Annette Volkmer
Aktuelles
GMAV WAHL 2024
Am 16.05.2024 finden die Wahlen zur GMAV statt. Alle Vorsitzenden der MAVen in der EKHN werden eingeladen, aus den Kandidat*innen, die sich bereit erklärt haben, die entsprechenden 7 Mitglieder zu wählen.
Um genügend Kandidat*innen zu haben, müssen die örtlichen MAVen entsprechende Vorschläge einreichen. Alle Mitarbeitenden der EKHN, die länger als 6 Monate dort arbeiten und keine Leitungs-/Personal-verantwortung haben, können gewählt werden. Eine Mitgliedsschaft in einer MAV ist nicht nötig.
Hier gibt es den Bogen zur Einreichung der Wahlvorschläge der MAV: Wahlvorschlagsbogen
(http://www.gmav-ekhn.de/daten/Wahlvorschlag-GMAV-Wahl-2024.pdf)
Entgeltverhandlungen 2023: EKHN übernimmt Abschluss im öffentlichen Dienst weitgehend
Die Gehälter von Angestellten in der EKHN steigen 2023 kräftig. So wird es einen erneuten Inflationsausgleich geben. Zudem übernimmt die EKHN weitere Rahmenbedingungen aus dem öffentlichen Dienst (TVöD) wie prozentuale Gehaltssteigerung und ein Sockelbetrag für alle.
Arbeitsrecht aktuell: Resturlaub über Jahre sammeln?
Eigentlich verfallen Urlaubstage, wenn sie nicht im jeweiligen Kalenderjahr wahrgenommen werden. Ausnahmen können jedoch arbeitsvertraglich gewährt werden, wie dies das Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auch vorsieht: www.kirchenrecht-ekhn.de/document/20497
Allerdings genügt der allgemeine Hinweis auf Fristen zum Verfall des Urlaubs aus dem vorherigen Jahr nicht mehr uneingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2022 entschieden, dass der Hinweis auf den Resturlaub individualisiert sein muss. Ein allgemeiner Satz im Arbeitsvertrag reicht nicht. Es muss zum Beispiel klar sein, wie viel Urlaub noch offen ist und, dass er verfällt, wenn er nicht beansprucht wird. Ansonsten kann es sein, dass auch Urlaubsansprüche nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren noch bestehen bleiben könnten
Frohe Botschaft für EKHN-Angestellte: Inflationsprämie und Reformationstag frei
Die Entgeltverhandlungen für den Beginn des Jahres 2023 in Hessen-Nassau sind abgeschlossen. Es gibt eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro für alle 18.500 Angestellten. Zudem wird der Reformationstag ein arbeitsfreier Tag. Offen ist noch, wie die Anknüpfung an künftige Tarife im Öffentlichen Dienst geschieht.