
Herzlich willkommen auf der Homepage der Mitarbeitervertretung im Dekanat Kronberg
Kandidaten/innen Wahlvorschlag für die MAV Wahl 2024
WAHLVORSCHLAG
Für die Neuwahl der Mitarbeitervertretung
des Dekanats Kronberg
am 26.02.2024
werden als Wahlbewerber*in gemäß § 3 WO/MAVG vorgeschlagen:
Nr. Name Vorname Berufsbezeichnung Dienststelle haupt.-/nebenberuflich
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Dieser Wahlvorschlag wird unterzeichnet von:
Nr. Name Vorname Geb. Datum Unterschrift
1.
2.
3.
(Der Wahlvorschlag ist von 3 Wahlberechtigten zu unterzeichnen.)
Abgabe bitte bis 20.01.2024
FRAGEN AUS DER WUNSCHBOX
Aktuelles
MAV Vollversammlung am 22. Juni 2023 in Flörsheim
Kirchenverwaltung informierte rund um das Thema Kirchensteuer
Eine lebhafte Diskussions- und Fragerunde löste ein Vortrag von Oberkirchenrätin Almut Schönthal zum Thema „Die Kirchensteuer – Bedeutung, Entwicklung und Verwendung“ in der evangelische Peterskirche in Stadecken aus. Die Leiterin des Referats „Haushalt und Controlling“ der Kirchenverwaltung der EKHN konnte kompetent und gleichsam aus erster Hand die vielen Fragen ihrer Zuhörerschaft beantworten.
Entgeltverhandlungen 2023: EKHN übernimmt Abschluss im öffentlichen Dienst weitgehend
Die Gehälter von Angestellten in der EKHN steigen 2023 kräftig. So wird es einen erneuten Inflationsausgleich geben. Zudem übernimmt die EKHN weitere Rahmenbedingungen aus dem öffentlichen Dienst (TVöD) wie prozentuale Gehaltssteigerung und ein Sockelbetrag für alle.
Arbeitsrecht aktuell: Resturlaub über Jahre sammeln?
Eigentlich verfallen Urlaubstage, wenn sie nicht im jeweiligen Kalenderjahr wahrgenommen werden. Ausnahmen können jedoch arbeitsvertraglich gewährt werden, wie dies das Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auch vorsieht: www.kirchenrecht-ekhn.de/document/20497
Allerdings genügt der allgemeine Hinweis auf Fristen zum Verfall des Urlaubs aus dem vorherigen Jahr nicht mehr uneingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2022 entschieden, dass der Hinweis auf den Resturlaub individualisiert sein muss. Ein allgemeiner Satz im Arbeitsvertrag reicht nicht. Es muss zum Beispiel klar sein, wie viel Urlaub noch offen ist und, dass er verfällt, wenn er nicht beansprucht wird. Ansonsten kann es sein, dass auch Urlaubsansprüche nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren noch bestehen bleiben könnten
Frohe Botschaft für EKHN-Angestellte: Inflationsprämie und Reformationstag frei
Die Entgeltverhandlungen für den Beginn des Jahres 2023 in Hessen-Nassau sind abgeschlossen. Es gibt eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro für alle 18.500 Angestellten. Zudem wird der Reformationstag ein arbeitsfreier Tag. Offen ist noch, wie die Anknüpfung an künftige Tarife im Öffentlichen Dienst geschieht.