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FRAGEN AUS DER WUNSCHBOX
Aktuelles
MAV Vollversammlung am 22. Juni 2023 in Flörsheim
Kirchenverwaltung informierte rund um das Thema Kirchensteuer
Eine lebhafte Diskussions- und Fragerunde löste ein Vortrag von Oberkirchenrätin Almut Schönthal zum Thema „Die Kirchensteuer – Bedeutung, Entwicklung und Verwendung“ in der evangelische Peterskirche in Stadecken aus. Die Leiterin des Referats „Haushalt und Controlling“ der Kirchenverwaltung der EKHN konnte kompetent und gleichsam aus erster Hand die vielen Fragen ihrer Zuhörerschaft beantworten.
MAV Vollversammlung am 22. Juni 2023 in Flörsheim
Nachfolgend ein Auszug aus den Aussagen der Mitarbeitenden zu den Fragen:
- Personalmangel, Perfektion, Anspruch an sich selbst, Digitalisierung, Verantwortungsabgabe der Eltern, höhere Ansprüche insgesamt
- Fehlende Kollegen/innen, anspruchsvolle Eltern, zu hoher Anspruch an sich selbst, private Probleme, Lärm,
- Krankheiten, Hilflosigkeit
- Offene Kommunikation, eigene Grenzen kennen, Nein sagen – kein schlechtes Gewissen haben, Unterstützung annehmen
- Direkter Austausch mit den Kollegen/innen, Gartenarbeit, gutes Essen, Freunde treffen,
- Mehr Anerkennung, mehr Geld, mehr Zeit für die Kinder
Entgeltverhandlungen 2023: EKHN übernimmt Abschluss im öffentlichen Dienst weitgehend
Die Gehälter von Angestellten in der EKHN steigen 2023 kräftig. So wird es einen erneuten Inflationsausgleich geben. Zudem übernimmt die EKHN weitere Rahmenbedingungen aus dem öffentlichen Dienst (TVöD) wie prozentuale Gehaltssteigerung und ein Sockelbetrag für alle.
Arbeitsrecht aktuell: Resturlaub über Jahre sammeln?
Eigentlich verfallen Urlaubstage, wenn sie nicht im jeweiligen Kalenderjahr wahrgenommen werden. Ausnahmen können jedoch arbeitsvertraglich gewährt werden, wie dies das Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auch vorsieht: www.kirchenrecht-ekhn.de/document/20497
Allerdings genügt der allgemeine Hinweis auf Fristen zum Verfall des Urlaubs aus dem vorherigen Jahr nicht mehr uneingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2022 entschieden, dass der Hinweis auf den Resturlaub individualisiert sein muss. Ein allgemeiner Satz im Arbeitsvertrag reicht nicht. Es muss zum Beispiel klar sein, wie viel Urlaub noch offen ist und, dass er verfällt, wenn er nicht beansprucht wird. Ansonsten kann es sein, dass auch Urlaubsansprüche nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren noch bestehen bleiben könnten
Frohe Botschaft für EKHN-Angestellte: Inflationsprämie und Reformationstag frei
Die Entgeltverhandlungen für den Beginn des Jahres 2023 in Hessen-Nassau sind abgeschlossen. Es gibt eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro für alle 18.500 Angestellten. Zudem wird der Reformationstag ein arbeitsfreier Tag. Offen ist noch, wie die Anknüpfung an künftige Tarife im Öffentlichen Dienst geschieht.
Mehr Gehalt und soziale Leistungen ab April 2022
Guter Abschluss für die Mitarbeitenden der EKHN trotz schwieriger Kassenlage in Corona-Zeiten:2,0 % Lohnsteigerung bei einer Laufzeit von 10 Monaten, Zusätzliche Pauschale pro Rufbereitschaft, trotz steigender Beiträge weiterhin keine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden bei der Betriebsrente bis 2025, Krankengeldzahlung in Höhe der Nettourlaubsvergütung bis zur 39. Kalenderwoche.
Keine zweite Corona-Prämie für die Angestellten der EKHN
Wegen der vermehrten Nachfrage informiert die GMAV darüber, dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) im September 2021 keine zweite Corona-Prämie als Einmalzahlung beschlossen hatte, sondern eine Entgelterhöhung für die Angestellten in Höhe von zwei Prozent ab dem 1. April 2022 für zehn Monate Laufzeit.