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Mehr Gehalt und soziale Leistungen ab April 2022

Guter Abschluss für die Mitarbeitenden der EKHN trotz schwieriger Kassenlage in Corona-Zeiten:2,0 % Lohnsteigerung bei einer Laufzeit von 10 Monaten, Zusätzliche Pauschale pro Rufbereitschaft, trotz steigender Beiträge weiterhin keine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden bei der Betriebsrente bis 2025, Krankengeldzahlung in Höhe der Nettourlaubsvergütung bis zur 39. Kalenderwoche.

Guter Abschluss für die Mitarbeitenden der EKHN trotz schwieriger Kassenlage in Corona-Zeiten:

  • 2,0 % Lohnsteigerung bei einer Laufzeit von 10 Monaten – auch für Praktikant*innen und Azubi*s
  • Zusätzliche Pauschale pro Rufbereitschaft (betrifft vorrangig die Pflegekräfte)
  • Trotz steigender Beiträge weiterhin keine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden bei der Betriebsrente (EZVK) bis 2025
  • Krankengeldzahlung in Höhe der Nettourlaubsvergütung bis zur 39. Kalenderwoche

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Ab dem 01. April 2022 erhöhen sich die Gehälter der Mitarbeitenden (Entgelttabelle) um 2,0%. Die neue Entgelttabelle hat eine Laufzeit bis 31.01.2023, also von 10 Monaten. Schon innerhalb dieser Zeit finden neue Verhandlungen statt. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Vergütungen der Praktikant*innen und Auszubildenden.

Kolleg*innen die Rufbereitschaften leisten müssen, erhalten zusätzlich pro geleisteter Rufbereitschaft eine Pauschale von 35,- € (Montag bis Freitag) bzw. 45,- € (Samstag und Sonntag) und zwar unabhängig davon, ob sie tatsächlich zum Dienst gerufen werden. Dies erkennt an, dass Rufbereitschaften eine hohe Belastung mit sich bringen.

Ein weiterer Schwerpunkt in den Verhandlungen war die Verhinderung einer Eigenbeteiligung für die Altersversorgung in der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK). Hier ist es gelungen, dass die Arbeitgeberseite bis mindestens ins Jahr 2025 hinein die Beiträge der betrieblichen Altersversorgung alleine finanziert. Die EKHN ist weiterhin die einzige Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), in der die Angestellten keine Eigenbeteiligung in der betrieblichen Altersvorsorge leisten müssen. Dies unterscheidet die EKHN auch vom öffentlichen Dienst, wo die Mitarbeitenden einen erheblichen Anteil zur Finanzierung ihrer Betriebsrente beitragen müssen.

Als größten Erfolg in den diesjährigen Verhandlungen sehen die Arbeitnehmer*innen aus dem Verband kirchlicher Mitarbeiter (VKM) in Anbetracht der Pandemie eine Verbesserung der Krankenbezüge. Es ist uns gelungen, die alte Regelung aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) nun auf alle sozialversicherte Mitarbeiter*innen zu übertragen. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende, die mehr als drei Jahre im Dienst der EKHN stehen, bis zu 39 Wochen lang vom Arbeitgeber zusätzlich zum Krankengeld ihrer Krankenkasse, Krankenbezüge erhalten, die in Summa eine Höhe von 100% der Nettourlaubsvergütung bedeuten. Gerade die Corona-Pandemie hat bewiesen, welch ein hohes Gut die Gesundheit ist und wie leicht es zu Langzeiterkrankungen (Long Covid o.a.), auch bei jüngeren Menschen, kommen kann. Diese Absicherung im Krankheitsfall sucht in der kirchlichen Tariflandschaft ihres gleichen und kann im Normalfall oft nur über teure Privatversicherungen erreicht werden. Die neue Regelung gilt ebenfalls ab 1. April 2022.

Im Hinblick auf die unsichere Finanzlage durch fehlenden Kirchensteuereinnahmen findet der VKM, dass unsere Verhandlungsführer, gerade in Bezug auf die Verbesserungen beim Krankengeldzuschuss, einen guten Abschluss für alle Mitarbeitenden erreicht haben


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